Letzte Änderung 15.10.2024

Arbeitsgericht Trier

Arbeitsgericht Trier

Adresse und Kontakt

Anschrift:

Arbeitsgericht Trier
Dietrichstraße 13
54290 Trier
Postanschrift
Postfach 1280, 54202 Trier

Telefon: 0651 466-0
Telefax: 0651 466-7900

E-Mail in Verwaltungsangelegenheiten:
Poststelle.Trier(at)arbg.jm.rlp.de

Soweit Sie einen verschlüsselten elektronischen Zugang zur Verwaltung wählen möchten, steht Ihnen das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de/ erforderlich.

Die Übersendung elektronischer Dokumente auf dem Weg des herkömmlichen E-Mail-Verkehrs ist in Rechtssachen nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Informationen" sowie "Themen".

Behördenleiterin
Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113

Vertreterin der Behördenleiterin
Richterin am Arbeitsgericht Melanie Riske
Telefon: 0651 466-8117

Pressesprecherin
Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
Telefon: 0651 466-8113

Geschäftsleiter
Justizamtmann Robert Thorwesten
Telefon: 0651 466-8020

Geschäftsstelle der 1. Kammer
Telefon: 0651 466-8023
Telefon: 0651 466-8623

Geschäftsstelle der 2. Kammer
Telefon: 0651 466-8113
Telefon: 0651 466-8613

Geschäftsstelle der 3. Kammer
Telefon: 0651 466-8021

Geschäftsstelle der 4. Kammer
Telefon: 0651 466-8117
Telefon: 0651 466-8617

Geschäftsstelle der 5. Kammer
Telefon: 0651 466-8023
Telefon: 0651 466-8623

Die Rechtsantragstelle steht Ihnen für eine persönliche Vorsprache sowie telefonische Auskünfte zur Verfügung.

Es wird gebeten, vor einem persönlichen Erscheinen auf der Rechtsantragstelle telefonisch Kontakt aufzunehmen, um vorab zu klären, ob Fristen zu beachten sind und welche Unterlagen für einen zu vereinbarenden Termin bei der Rechtsantragstelle erforderlich sind.

Das Gericht ist unter der Telefonnummer 0651 466-0 erreichbar.

Eine Auswahl verschiedener Klagevordrucke zum Download finden Sie unter der Rubrik "Service & Informationen".

Die in der Rechtsantragstelle tätigen Rechtspfleger helfen Ihnen kostenlos bei der Formulierung einer Klage, dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder der Abfassung eines Antrages.

Die Rechtsantragsstelle verfügt jedoch nicht über Dolmetscher. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.

Bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • einen Personalausweis, Reisepass oder andere Identifikationsdokumente
  • Postanschriften aller am Verfahren Beteiligten
  • Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, bisheriger Schriftwechsel
  • Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Eine telefonische Kontaktaufnahme vor einer persönlichen Vorsprache wird empfohlen, da die Rechtsantragstelle möglicherweise in Ausnahmefällen an einzelnen Tagen nicht besetzt ist. 

Kontakt zur Rechtsantragstelle
Telefon: 0651 466-8019
Telefon: 0651 466-8020

 

Zugang zum Gebäude
Das Arbeitsgericht Trier befindet sich zusammen mit dem Sozialgericht Trier in einem gemeinsamen Gebäude in der Dietrichstraße 13. Das Gebäude verfügt über einen behindertengerechten Eingang. Der Zugang zum Gebäude erfolgt über den Nebeneingang am Nikolaus-Koch-Platz über eine Rampe im Hof. Am Zugangstor zum Hof befindet sich eine Klingel mit Verbindung zur Wachtmeisterei.

Sicherheitskontrollen im Gebäude
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.

Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt am Haupteingang des Gebäudes des Arbeitsgerichts, links unmittelbar neben der Eingangstür, eingelassen in der Hauswand. Ein Einwurf bis 24:00 Uhr ist fristwahrend.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.

Verantwortliche im Sinne der DSGVO

  • Direktorin des Arbeitsgerichts Uta Lenz
    Vertreterin: Richterin am Arbeitsgericht Melanie Riske
    Arbeitsgericht Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier
    Telefon 0651 466-0
    Telefax 0651 466-7900
    E-Mail: Poststelle.Trier(at)arbg.jm.rlp.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

  • Justizamtmann Robert Thorwesten
    Arbeitsgericht Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier
    Telefon 0651 466-0
    Telefax 0651 466-7900
    E-Mail: Poststelle.Trier(at)arbg.jm.rlp.de

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.

Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: 

  • Stammdaten,
  • Kommunikationsdaten,
  • Vertragsdaten,
  • Forderungsdaten und,
  • Zahlungsinformationen

Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.

Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:

  • Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
  • Gerichten,
  • Gerichtsvollziehern,
  • Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
  • unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.

Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:

  • die Rechte auf Information;
  • das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
  • Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
  • Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
  • Datenübertragbarkeit und
  • Widerspruch.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.

Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.

Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.

Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).

Nach dem im 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auskünfte zu einzelnen Rechtstreitigkeiten sind von dem Informationsanspruch nicht umfasst.

Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Gerichtstage

Gerichtstag Bernkastel-Kues und Gerolstein

Hier finden Sie Informationen zu den Gerichtstagen des Arbeitsgerichts Trier

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Ihr Weg zu uns

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Es ist möglich, auf elektronischem Wege Rechtsmittel einzulegen, Anträge zu stellen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

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